Tödliches Saufgelage Vier Tatversionen, doch keine Erklärung

Auch eine Notärztin konnte dem Opfer nicht helfen. Foto: /B. Liss/dpa

Im Prozess um ein tödliches Saufgelage präsentiert sich ein 19-Jähriger immer mehr als eigentlicher Täter. Laut Gutachten kann nur er die tödlichen Schläge geführt haben.

 
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Hof - Im Prozess um den tödlichen Ausgang eines Saufgelages in einer Rehauer Wohnung im April des vorigen Jahres hat einer der Angeklagten, der 19-jährige Robin R., am zweiten Verhandlungstag, weitere Gewalttätigkeiten gegen das Opfer, den 44-jährigen Hausmeister Uwe S., zugegeben. Wie berichtet, steht Robin R. gemeinsam mit seinem Bekannten, dem 36-jährigen Andre S., unter der Anklage des gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen vor der fünften Strafkammer des Landgerichts Hof.

Begonnen hatte das Gelage am 17. April, einem Samstag. Am Sonntag wurde der Rettungsdienst in die Wohnung in der Innenstadt gerufen, weil Uwe S. keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Notärztin und Sanitäter konnten ihm jedoch nicht mehr helfen. Wie die Obduktion später ergab, war Uwe S. an seinem eigenen Blut erstickt.

Robin R. gab nun am zweiten Verhandlungstag an, Uwe S. am Sonntagvormittag noch einen einzelnen Schlag mit dem Rücken der flachen Hand versetzt zu haben. Zu diesem Zeitpunkt war er allein mit dem Opfer in der Wohnung. Andre S. war frühmorgens zur Arbeit gegangen. Da habe sein Bekannter noch gelebt, versicherte er dem Gericht.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Erlanger Rechtsmediziner Peter Betz dargelegt, dass alles für Robin R. als eigentlichen Täter spreche. Zwischen den Verletzungen und dem Erstickungstod von Uwe S. könne kein großer Zeitraum gelegen haben. Andre S. kehrte aber erst am Abend in seine Wohnung zurück. Zudem müssen dem Opfer die Verletzungen mit großer Wucht beigebracht worden sein. An der Innenseite der Lippen von Uwe S. fanden sich die deutlichen Abdrücke seiner Zähne, was für einen oder mehrere massive Faustschläge ins Gesicht spricht. Einer der Zähne war ausgeschlagen, die Fehlstelle noch mit frischem Blut gefüllt. Außerdem muss Uwe S. starker Gewalt gegen seinen Brustraum ausgesetzt gewesen sein; seine Rippen waren in Serie, zum Teil doppelt, gebrochen.

Im Mundraum des Toten fanden die Rechtsmediziner neben einer großen Menge geronnenen Blutes auch ein Zwei-Euro-Stück. Der Fund passte zur Spurenlage am Tatort: Der Fußboden des Wohnzimmers war mit Münzen übersät.

Dies alles sei mit einem Schlag mit der Rückseite der flachen Hand nicht erklärbar, hielt Vorsitzender Richter Jochen Götz dem 19-Jährigen vor. Inzwischen habe er schon vier Versionen des Geschehens vorgetragen, doch nicht eine einzige könne das Verletzungsbild des Opfers erklären.

Robin R. hatte nach dem Tattag zunächst alle Schuld auf sich genommen und war als Einziger in Untersuchungshaft genommen worden. Die nächste Version folgte während seiner Begutachtung im Bezirkskrankenhaus Erlangen. Einer Psychologin und einem Pfleger, die das Gericht am Dienstag hörte, erklärte er, dass er sich mit seinen Aussagen nur vor Andre S. stellen wolle, den er als väterlichen Freund ansehe. Ihm selbst als Heranwachsenden drohe ja im schlimmsten Fall nur eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren. Wegen seines Alters wird die Hauptverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Hof geführt. Vielleicht bekomme er auch nur sechs bis sieben Jahre, von denen er im besten Fall nur die Hälfte absitzen müsse, spekulierte er vor den Zeugen. Falls ihn das Gericht wegen seiner Cannabis-Abhängigkeit in ein geschlossenes Suchtkrankenhaus schicke, könnte die Angelegenheit sogar mit einer zweijährigen Therapie abgehen. Einmal äußerte er die Hoffnung, dass Andre S. die Wahrheit im Gerichtssaal darlegen werde.

Das tat dieser aber nicht: Andre S. beteuerte in seiner Einlassung, schuldlos am Tod von Uwe S. zu sein. Niemals hätte er seinem langjährigen Freund Uwe S. Gewalt antun können. Die Beziehung zu Robin R. schilderte er als weit lockerer, als es der 19-Jährige offenbar empfunden hatte. Daraufhin hatte Robin R. am ersten Verhandlungstag sein bisheriges Aussageverhalten geändert und Andre S. schwer beschuldigt. Dieser habe den Hausmeister in der Nacht wiederholt mit Fäusten und Fußtritten traktiert, weil er sich über das Verhalten des volltrunkenen Uwe S. geärgert habe.

Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

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