Die gute Nachricht: Trotz der unterschiedlichen Schutzgebietstypen im Naturpark Fichtelgebirge gilt für den Hobbyflieger ein einheitliches Vorgehen: „Vor einem geplanten Flug am besten über den Bayernatlas prüfen, ob der Flug in einem Landschaftsschutzgebiet, Natura-2000-Gebiet – darunter fallen die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und Vogelschutzgebiete – oder Naturschutzgebiet erfolgen soll. Ist dies der Fall, muss im entsprechenden Landkreis vorher bei der Unteren Naturschutzbehörde in den jeweiligen Landratsämtern eine Erlaubnis eingeholt werden“, erklärt die Gebietsbetreuerin. „In welchem Landkreis man sich mit seinem geplanten Drohnenflug befindet kann ebenfalls über den Bayernatlas ermittelt werden. Hier sieht man auch, ob man in einem Siedlungsraum ist, wo zum Beispiel wieder andere Regeln gelten.“
Besonders geschützte Vögel bedroht
Es reicht eine formlose E-Mail mit dem Ort des Fliegens sowie den GPS-Daten, dem Datum und dem Grund des Fluges. Die erteilte Erlaubnis muss zum Drohnenflug mitgenommen werden, da sonst bei einer Überprüfung von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen werden muss.
Hauptsächlich dient diese Verordnung dem Schutz von Vögeln. „Für Vögel sind Drohnen reine Stressauslöser“, erklärt Jessolat. „Vor allem größere Vögel wie der Uhu reagieren auf die Drohnen empfindlicher als kleinere. Hier gilt es, diese besonders geschützten Vögel zu schonen. Auch könnten sie die Brut aufgeben, wenn Drohnen zu nah ans Nest kommen. Für Arten, die in ihrem Bestand sowieso gering sind, ist dies natürlich gravierend und kann auf lange Sicht zum Verlust der Art führen.“ red