Wunsiedel - Ab dem 1. September gilt in Deutschland ein verschärftes Waffenrecht. Denn dann endet die Übergangsfrist für bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine. Jäger, Sportschützen und Sammler solcher Waffen oder Teile müssen selbst tätig werden und ihren Bestand melden, abgeben oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen.