Wie dieser am Rande des Prozesses sagte, ist für die Verteidigung allenfalls bei der Attacke auf die 22-Jährige strittig, ob es sich statt um versuchten Mord nicht um eine gefährliche Körperverletzung handle. Demnach nahm B. den Abhang nicht als so gefährlich wahr.
Auch den Besitz von Kinderpornografie gestand der US-Bürger. Wie ein Ermittler als Zeuge sagte, fand sich unter den kinderpornografischen Bildern auch ein Ordner mit Bildern der kleinen Schwester des Angeklagten, die dieser heimlich gemacht habe.
„Er ist tief beschämt“, sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Die Taten lasteten schwer auf seinem Gewissen, er wolle sich bei der Familie des Mordopfers entschuldigen.
Ermittlungen wecken Zweifel an Darstellung einer spontanen Vergewaltigung
B. bestätigte auf Nachfrage des Gerichts die Richtigkeit der Darstellung seiner Verteidiger. Er wurde kurz nach den Taten festgenommen und sitzt seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Weitere Angaben will B. seiner Verteidigung zufolge in dem Prozess nicht machen.
Die Ermittlungen wecken allerdings Zweifel an der Darstellung einer spontanen Vergewaltigung. So fanden die Polizisten zahlreiche Pornofilme bei dem Angeklagten, in denen asiatische Frauen gefesselt oder ohnmächtig vergewaltigt werden.
Die beiden Tatopfer, die mit einer Europareise ihren Studienabschluss feiern wollten, waren US-Bürgerinnen asiatischer Abstammung. B. hatte sein 21 Jahre altes Opfer während der Vergewaltigung den Ermittlungen zufolge mit seinem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und die Tat auch gefilmt. Zufällig vorbei wandernde Zeugen störten die Tat.
Nach Angaben eines der ermittelnden Polizisten wollten die beiden Frauen eigentlich am Tag nach der Tat ihre Europareise beenden und in die USA zurückfliegen. Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht B. eine lebenslange Haftstrafe.