Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer Corona-Schutzmaßnahmen vom Herbst 2020 waren nach einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs überwiegend rechtmäßig. Die Landesregierung sei insbesondere berechtigt gewesen, die damals verhängten weitreichenden Einschränkungen etwa von privaten Reisen zu erlassen, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Lars Schmidt, am Mittwoch in Weimar während der Verkündung des Urteils. "Die pandemische Lage entwickelte sich zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses sehr dynamisch und schwer vorhersehbar." Deshalb habe es der Landesregierung zugestanden, weitreichende Eingriffe in die Grundrechte von Menschen zu verhängen - obwohl für solche Entscheidung grundsätzlich ein Parlament zuständig sei.