Der sogenannte Radikalenerlass von Bund und Ländern aus dem Jahr 1972 ist vielleicht so manchem ehedem politisch engagierten Menschen, der sich für eine Stelle im Staatsdienst interessiert hätte, noch in unguter Erinnerung. Wie die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) schreibt, sollten „Bewerber, die ‚verfassungsfeindlichen Aktivitäten’ nachgingen oder Mitglied von Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielen seien, grundsätzlich für den öffentlichen Dienst abgelehnt werden“.