Da der Mann jedoch immer nervöser wirkte, steckte er sich zur Beruhigung eine Zigarette an. Diese Marke stimmte allerdings nicht mit den mitgeführten Zigaretten überein.
Die Zöllner fragten nochmals nach. Schließlich räumte der Mann ein, dass alle Zigaretten für den Arbeitskollegen bestimmt seien.
In allen Fällen stellten die Zöllner die Zigaretten sicher und erhoben noch vor Ort die fällige Tabaksteuer. Da die Beteiligten vorsätzlich falsche Angaben machten, mussten sie jeweils einen Strafzuschlag in Höhe der fälligen Abgaben entrichten.