Videoüberwachung Wunsiedel überwacht den Bahnhofspark

Der Wunsiedler Bahnhofspark wird künftig videoüberwacht. Foto: /Florian Miedl

Eine deutliche Botschaft vermittelt die Abstimmung für eine Videoüberwachung in dem Park. Die Stadt will für die Sicherheit der Bürger sorgen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

„Wir wollen klare Kante zeigen“, betonte der Wunsiedler Bürgermeister Nicolas Lahovnik, kurz bevor die Stadträte darüber abstimmen sollten, ob der Bahnhofspark in Wunsiedel künftig videoüberwacht werden sollte oder nicht. Und klare Kante zeigten die Stadträte dann auch: Einstimmig waren sie für die Überwachung. Die Hoffnung: im besten Fall gar keine Delikte mehr in einem „Juwel“ Wunsiedels, wie Lahovnik den Park nannte. „Wir wollen, dass sich unsere Bürger dort wieder wohl fühlen können“, sagte er.

Sicherlich sei es eine Frage der Abwägung gewesen, schließlich ist die Installation von Überwachungskameras ein Grundrechtseingriff. „Die ausführliche Prüfung hat ergeben, dass ein solcher Eingriff hier gerechtfertigt und sicherheitsrechtlich sogar geboten ist“, erklärte Lahovnik. Man wolle den Park, in dem vor allem in der Dunkelheit oft Straftaten begangen werden, sicher halten. „Wirklich unter der Videoüberwachung leiden wird nur derjenige, der Straftaten begeht“, rechtfertigte Nicolas Lahovnik die getroffene Entscheidung.

Was allerdings passieren könnte, sobald die Kameras installiert sind, sind „Verdrängungseffekte“. Die, die sich sonst im Park aufhielten und randalierten, könnten auf andere Orte in Wunsiedel ausweichen. „Das muss man sehr genau beobachten, aber im besten Fall haben wir durch die Kameras keine Probleme mehr“, sagte der Bürgermeister.

Bedenken zum Datenschutz

Bedenken äußerte Stadtrat Peter Oberle aus der Fraktion der Grünen: „Wir sind generell immer dafür, Randale und Zerstörung aufzuhalten und so auch der Stadt Geld zu sparen, aber wir wollen auch den Datenschutz der Bürger gewahrt wissen.“ Wie es sich mit der Speicherdauer verhält, wollte er wissen. Seine Sorge: Bei zu kurzer Dauer könnte es passieren, dass ein Video gelöscht werden muss, bevor man eventuelle Täter ausfindig machen konnte. Nicolas Lahovnik erklärte: „Im Normalfall werden wir innerhalb von maximal drei Tagen auf Delikte aufmerksam, das befindet sich im Rahmen der Speicherdauer. Und sobald ein Video eine Straftat aufnimmt, wird sie für die Polizei zum Beweismittel. Dann bleiben die entsprechenden Aufnahmen länger erhalten und liegen auch gar nicht mehr in unserer Verantwortung.Sollte die Überwachung übrigens Erfolge erzielen, müsse man die Überwachung auch wieder zurückfahren, da die Rechtmäßigkeit dann nicht mehr gegeben wäre. „Zum Glück ist ein solcher Eingriff in unsere Grundrechte in Deutschland nur unter sehr genauen Bedingungen möglich“, fügte Lahovnik an.

Autor

Bilder