Kulmbach - Die neuen Corona-Regel ersetzen die bis dahin zahlreich nötigen Allgemeinverordnungen, die bislang immer das Landratsamt erlassen musste. Eins der wichtigsten Ergebnisse: Nun dürfen auch die Gastwirtschaften wieder öffnen, nicht nur die Biergärten. Die Regeln dort sind dank der niedrigen Inzidenzen im Kulmbacher Land sogar recht übersichtlich und, anders als während vorangegangener Lockerungen ist nun sogar der Restaurantbesuch bis Mitternacht möglich. Zahlreiche Anfragen habe es am Montag bei der Behörde gegeben. Viele wollten wissen, was denn nun für ihr Geschäft gilt und wie sie sich zu verhalten haben. Man könne deutlich erkennen, dass die Leute durchstarten wollen. Doch trotz aller neuen Lockerungen sei die Normalität im Vergleich zur Zeit vor Corona noch längst nicht erreicht. So habe das Landratsamt beispielsweise am Montag schon etlichen Veranstaltern von Sonnwendfeiern eher verhaltene Auskünfte geben müssen. Es gebe Unterschiede, ob sich eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund oder auf privaten Grundstücken abspielen soll. Auf öffentlichen Plätzen seien Veranstaltungen bis auf wenige Ausnahmen wie etwa Demonstrationen weiterhin nicht gestattet. Der Personenkreis bei solchen Events müsse auch jetzt klar begrenzt, die Teilnehmer eingeladen sein. Bei einem Verein, der etwa auf seinem eigenen Gelände seine Mitglieder zur Sonnwendfeier bittet, sehe es anders aus. Es gebe durchaus weiterhin Gesprächsbedarf in Sonderfällen. In kleinen Schritten werde jetzt Vieles wieder möglich. Das gelte aber nicht für alles, betont die Behörde.