Vogelgrippe Kaum Gefahr für Rotkehlchen & Co.

Für viele Menschen im Winter selbstverständlich: die Vogelfütterung. Die, sagt der LBV, sei trotz Vogelgrippe problemlos. Das Rotkehlchen und seine gefiederten Freunde freuen sich über das Futter. Foto: /Ingo Ritscher/LBV

Die Geflügelpest hat auch in Bayern dazu geführt, dass Wildvögel nicht gefüttert werden dürfen. Der LBV weist jetzt darauf hin, dass das Verbot für Singvögel nicht gilt.

 
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Hof - Wie fast jedes Jahr im Herbst und Winter macht die Geflügelpest – landläufig auch als Vogelgrippe bezeichnet – wieder von sich reden. Verschiedene Wildvögel, darunter Reiher und Schwäne, waren im Frühjahr zum Beispiel im Kulmbacher Land an der Krankheit verendet. Auch im Landkreis Tirschenreuth sind tote Vögel gesichtet worden, die den Erreger in sich trugen. Stadt und Landkreis Hof haben, wie berichtet, im Sinne der bayerischen Geflügelpest-Verordnung ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel erlassen. Die Behörden im Hofer Land wiesen auch darauf hin, um welche Art von Vögeln es sich dabei handelt: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, regenpfeiferartige Vögel, lappentaucherartige und Schreitvögel.

Doch das Fütterungsverbot hat Verunsicherung ausgelöst. Viele Vogelfreunde fragen sich, ob davon auch die Singvögel betroffen sind. Auch den Landesbund für Vogelschutz (LBV) erreichen vermehrt Nachfragen, wie der Verband mitteilt. Die Menschen fragen sich: Darf ich noch Vögel füttern? Können sich meine Haustiere anstecken? Oder kann ich sogar mich selbst infizieren?

„Die Vogelgrippe ist gefürchtet, weil sie hohe Verluste bei Nutzgeflügel verursachen kann“, erklärt dazu LBV-Biologe Torben Langer. „Aber für Menschen, Haustiere oder Singvögel sind die bei uns kursierenden Virustypen meist keine größere Gefahr.“

Dennoch, bittet der Experte, sollten Vogelfutterstellen im Garten stets sauber gehalten werden. Wichtig: Wer beim Spaziergang tote Wasservögel entdeckt, sollte diese dem Veterinäramt melden.

„Nicht jede Vogelart ist gleich anfällig für die Geflügelpest“, erläutert Torben Langer. Erkrankungen treten seinen Worten zufolge vor allem bei Wasservögeln wie Schwänen, Gänsen, Enten und Möwen sowie bei Hühnervögeln auf, vereinzelt auch bei Greifvögeln und Eulen. „Die im Umfeld des Menschen lebenden Singvögel, das Rotkehlchen in der Hecke oder der Spatz am Futterhaus spielen in der Virusverbreitung keine Rolle“, betont der LBV-Experte.

Selbst, falls sich die Erkrankung weiter ausbreiten sollte, bestehe für Normalbürger also kaum Gefahr, mit dem Virus in Kontakt zu kommen. Daher gebe es auch keine Einschränkungen für die Vogelfütterung im heimischen Garten.

„Die Ausbrüche der vergangenen Wochen in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land gehen zwar auf den für den Menschen potenziell gefährlicheren Virustyp H 5 N 1 zurück, das Risiko einer Übertragung auf den Menschen besteht im Normalfall aber nur bei intensivem Kontakt mit infizierten Vögeln“, erklärt Langer. Geflügelhalter sollten sich deshalb unbedingt an die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen halten.

Allen Vogelfreunden rät der LBV grundsätzlich, die üblichen Hygiene-Ratschläge zu berücksichtigen. „Futterhäuser sollten regelmäßig gereinigt oder – noch besser – durch Futtersäulen ersetzt werden.“ Diese seien sei hygienischer, auch wenn das klassische Futterhäuschen schöner anzuschauen ist. „So kann man auch die Verbreitung anderer Infektionskrankheiten, die für Singvögel gefährlich sind, über die Fütterung verhindern.“ Auch sollte man grundsätzlich den Kontakt zu Vogelkadavern vermeiden. Hundehalter ruft der Landesbund für Vogelschutz dazu auf, ihre Vierbeiner insbesondere in Wassernähe an der Leine zu führen, wenn in der Region Fälle von Geflügelpest auftreten.

„Das Risiko, dass sich Hunde anstecken, ist zwar gering, konnte aber in sehr seltenen Fällen bereits nachgewiesen werden. Hunde könnten auch tote Wildvögel aufstöbern und verschleppen oder noch lebende, möglicherweise infizierte Wildvögel aufscheuchen. Beides würde zur Weiterverbreitung des Virus beitragen“, sagt Torben Langer.

Der Landesbund für Vogelschutz macht deutlich, dass man zwischen Wasservögeln und Singvögeln unterscheiden müsse. Jetzt Enten, Gänse oder Schwäne zu füttern, sei nicht erlaubt und auch nicht ratsam. An Futterstellen komme es zu Gruppenbildungen und damit leider auch zu einem erhöhten Risiko für die Tiere. Bei den Singvögeln bestehe kaum Gefahr.

Und noch eine Bitte hat der Vogelschützer: „Vielleicht sollte man im Moment die Vögel etwas aufmerksamer beobachten und darauf achten, ob die Tiere krank wirken. Wenn das der Fall sein sollte, ist es gut, das sofort zu melden.“ flo/red

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