Wunsiedel - Für Arzthelferinnen gilt – ebenso wie für den Arzt selbst – die Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Dagegen hat nach Meinung der Staatsanwaltschaft eine Arzthelferin aus dem Landkreis Tirschenreuth verstoßen; die Frau steht derzeit vor dem Amtsgericht in Wunsiedel. Die Anklage lautet auf Verletzung von Privatgeheimnissen.
Vor dem Amtsgericht Strafe für Bruch der Verschwiegenheitspflicht
Herbert Scharf 23.02.2022 - 13:27 Uhr