Wahl-Affäre in Bad Steben Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Sarah Schmidt
Der Vorwurf des Wahlbetrugs in der Marktgemeinde Bad Steben nach den diesjährigen Kommunalwahlen erhärtete sich nicht. Die Staatsanwaltschaft stellt nun ihre Ermittlungen ein. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In der Marktgemeinde Bad Steben erhärtete sich der Verdacht der Wahlmanipulation nicht. Die Staatsanwaltschaft schließt damit ihre Nachforschungen ab.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Bad Steben/Hof - Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren wegen Wahlfälschungsverdacht bei den diesjährigen Kommunalwahlen in Bad Steben eingestellt. Nachdem die Gemeindeverwaltung auf Beweismittel durchsucht und Unterlagen sichergestellt worden waren, habe sich der Verdacht des Betrugs nicht erhärtet – das hat die Staatsanwaltschaft am Freitag mitgeteilt.

Im Frühjahr dieses Jahres war bei der Behörde eine anonyme Anzeige eingegangen, wir berichteten, die auf den Verdacht der Wahlmanipulation hinwies. Die Vermutung des anonymen Anzeigers: Während der Briefwahl sollen mehrere Personen mit entsprechenden Vollmachten Briefwahlunterlagen für Wähler abgeholt haben, zu denen sie gar keine Beziehung gehabt hätten. Auf diese Weise sollen mehrere Dutzend Wahlunterlagen für Wähler aus den Einrichtungen für betreutes Wohnen in Bad Steben abgeholt worden sein.

Die Ermittlungen haben der Mitteilung zufolge ergeben, dass tatsächlich überwiegend ältere Wähler vor der Briefwahl Vollmachten an Dritte erteilt hätten. Diese Personen hätten dann die Briefwahlunterlagen entgegengenommen – die Senioren hätten dann aber ihre Wahl „selbstständig und ohne Beeinflussung“ durchgeführt. Anschließend, so schildert es die Staatsanwaltschaft, seien die Unterlagen bei den Senioren wieder abgeholt und ins Rathaus gebracht beziehungsweise dort eingeworfen worden. „Auch an den Stimmzetteln konnten keine fälschungsrelevanten Merkmale und im Übrigen keine Unregelmäßigkeiten von strafrechtlichem Belang festgestellt werden“, heißt es weiter in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hatte das Amtsgericht Hof bei der Gemeindeverwaltung einen Durchsuchungsbeschluss durchgesetzt. Dort stellten die Beamten Beweismittel sicher, insbesondere Wahlunterlagen. Zudem wurden Wähler, Wahlhelfer sowie Beamte der Kommunalaufsicht als Zeugen vernommen.

Bilder