Vom Kreisbauamt sei empfohlen worden, für dieses Gebiet eine Außenbereichssatzung zu erlassen. Die Vorhaben würden so über diese Satzung genehmigt. Weiter heißt es in der Beschlussvorlage: "Mit der sogenannten Außenbereichssatzung wird der Bereich so behandelt, als ob er ein ,im Zusammenhang bebauter Ortsteil’ wäre. Die Folge ist, dass ,sich einfügende Vorhaben’ begünstigt sind und trotz der Außenbereichslage leichter genehmigt werden können." Der Ablauf entspreche dem vereinfachten Verfahren über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei Bebauungsplänen. Bauvorschriften in Form von Festsetzungen seien nicht erforderlich. Die nötige Erschließung habe der Bauherr eigenverantwortlich und auf eigene Kosten vorzunehmen.