Kulmbach - Schon seit vergangenem Mittwoch gilt 3G in Bayerns öffentlichem Personennahverkehr, wenn auch nicht für alle. Damit die Vorgabe eingehalten wird, soll es auch Kontrollen geben. Zuständig dafür sind die „Beförderer“, heißt es im aktuellen Infektionsschutzgesetz. Stephan Rabl, Geschäftsführer des Landesverbandes für Omnibusunternehmen, betont aber, dass die Kontrollen nur in Stichproben stattfinden können. „Wobei nicht näher definiert ist, wie groß eine Stichprobe sein muss“, sagt er im Auftrag der Stadtbus Kulmbach GmbH. Ob jeder fünfte Fahrgast, oder jeder zehnte oder einmal die Stunde kontrolliert wird, entscheide jedes Verkehrsunternehmen selbst. Bilder wie in München, wo es vergangenen Mittwoch teilweise Schlangen vor den U-Bahn-Stationen gab, sind in Kulmbach nicht zu sehen. Schon gar nicht am Morgen, wenn Schulkinder die Busse füllen. Sie sind von der 3G-Regelung im ÖPNV ausgenommen.