Cheb macht dicht Inzidenz 1149: Hof und Wunsiedel reagieren

, aktualisiert am 11.02.2021 - 13:20 Uhr

Wegen massiver Infektionszahlen schottet Tschechien drei Grenzbezirke von der Außenwelt ab. Wer dort wohne, dürfe den jeweiligen Bezirk nicht mehr verlassen, sagte Gesundheitsminister Jan Blatny am Donnerstag in Prag. Auch der an Oberfranken grenzende Bezirk Cheb (Eger) ist betroffen. Hof, Wunsiedel und Tirschenreuth reagieren.

 
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Leute von außerhalb würden nicht in die jeweiligen tschechischen Gebiete hereingelassen. Betroffen sind die Bezirke Cheb (Eger) und Sokolov (Falkenau) an der Grenze zu Bayern sowie Trutnov (Trautenau) im Dreiländereck zu Polen und Sachsen. Dort liegt die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner drei- bis viermal so hoch wie in anderen Landesteilen. Die Maßnahmen sollten in der Nacht zu Freitag in Kraft treten.

Die Bezirke in Tschechien entsprechen in etwa den deutschen Landkreisen. Die Polizei werde an den Zufahrtsstraßen kontrollieren, kündigte der Gesundheitsminister an. Ausnahmen gelten unter anderem für den Weg zur Arbeitsstätte. Dafür sind schriftliche Nachweise vorzulegen. Der Transit ohne Zwischenstopp bleibt erlaubt. In den betroffenen Bezirken sollen eine Million Atemschutzmasken kostenlos an die Bevölkerung verteilt werden.

Im Bezirk Trutnov hatte sich zuletzt die ansteckendere britische Variante besonders stark ausgebreitet. Tschechien ist stark von der Corona-Krise betroffen. Landesweit meldeten die Behörden am Donnerstag 9446 neue Fälle. Seit Beginn der Pandemie gab es mehr als eine Million bestätigte Infektionen und 17.772 Todesfälle. Der EU-Mitgliedstaat hat rund 10,7 Millionen Einwohner.
 

Hof, Wunsiedel und Tirschenreuth reagieren

Die Regionen entlang der Grenze zur Tschechischen Republik haben in Absprache mit dem bayerischen Gesundheitsministerium entschieden, weitere Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Deshalb erlassen unter anderem die Landkreise Cham, Neustadt a. d. Waldnaab, Tischenreuth, Wunsiedel sowie Stadt und Landkreis Hof eine gleichlautende Allgemeinverfügung. Das teilt das Hofer Landratsamt am Donnerstag mit.

Diese sehe insbesondere neue Regelungen für Grenzgänger und Grenzpendler in Betrieben vor. Hintergrund sind die anhaltend hohen Inzidenzwerte in den Nachbarregionen (die Region Eger hat am Donnerstag eine Sieben-Tages-Inzidenz von 1149,14).
 

Der wesentliche Inhalt der Allgemeinverfügung:

Für Grenzpendler gilt:
 

  1. Personen, die ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet haben, das als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen ist, sind verpflichtet, sich auf direktem Weg an ihre Arbeitsstelle sowie ihre Ausbildungs- oder Studienstätte in Stadt und Landkreis Hof zu begeben.
  2. Nach Beendigung der Arbeit bzw. Ausbildungs- oder Studienzeit sind die Grenzgänger verpflichtet die Stadt und den Landkreis Hof auf direktem Weg wieder zu verlassen.
  3. Während des Aufenthaltes in Stadt und Landkreis Hof ist den Grenzgängern ein Aufenthalt außerhalb des Betriebsgeländes der Arbeitsstätte, des Betriebsgeländes der Ausbildungsstätte oder des Schul- oder Hochschulgeländes nur gestattet, wenn dieser Aufenthalt im Rahmen der Arbeits-, Studien- oder Ausbildungstätigkeit zwingend erforderlich ist oder zur Vornahme eines Corona-Tests dient.
  4. Personen, die ihren Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Hof und ihren Arbeitsplatz in einem Hochinzidenzgebiet haben, sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise in das Hofer Land auf direktem Weg in ihre Wohnung zu begeben. Sie dürfen diese nur aus triftigen Gründen bzw. während der nächtlichen Ausgangssperre nur aus gewichtigen und unabweisbaren Gründen verlassen.
     

Für Betriebe gilt: 
 

  1. Betriebe, die regelmäßig gleichzeitig mehr als fünf Personen beschäftigen, die ihren Wohnsitz in einem Hochinzidenzgebiet haben, sind verpflichtet - soweit nicht bereits geschehen - ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen.
  2. Das Schutz- und Hygienekonzept muss auch ein Testkonzept für alle Arbeitnehmer (nicht nur Grenzgänger) beinhalten.
  3. Betriebe, in denen Grenzgänger beschäftigt sind, werden beauftragt, den erforderlichen Testnachweis für die Stadt bzw. das Landratsamt Hof entgegenzunehmen und zu kontrollieren. Die Testnachweise sind mindestens 14 Tage aufzubewahren. 
     

Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 12. Februar, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Sonntag,7. März, gültig.
 

Darüber hinaus müssten sich die Mitarbeiter aus Tschechien nach der neuen Einreise-Quarantäneverordnung des Freistaaten Bayern alle 48 Stunden testen lassen. Nur mit negativem Test könnten sie die Arbeit aufnehmen, heißt es weiter.
 

„Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger im Hofer Land bestmöglich schützen. Die Fallzahlen der vergangenen Wochen zeigen, dass dazu ein wesentlicher Baustein ist, dass wir insbesondere die Beschäftigten in unseren Betrieben schützen und so die Ausbreitung des Virus eindämmen. Stadt und Landkreis Hof haben dazu bereits Maßnahmen ergriffen - unter anderem die Testmöglichkeiten im Hofer Land ausgeweitet sowie den Unternehmen kostenlose Schnelltests und entsprechende Schulungen zur Verfügung gestellt. Diese werden mittlerweile von über 400 Betrieben in Anspruch genommen. Dies ist wichtig und hilft. Die seitens des Bundes und des Freistaates angeordnete Testpflicht für Pendler aus Hochinzidenzgebieten ist eine weiterer Baustein. Durch unsere heutige Allgemeinverfügung, die alle Regionen entlang der tschechischen Grenze erlassen, werden die Maßnahmen des Bundes und des Freistaates unterstützt. Darüber hinaus laufen Gespräche zu nächsten anstehenden Schritten“, werden Landrat Oliver Bär und Oberbürgermeisterin Eva Döhla in der Pressemeldung zitiert. 
 

Die Allgemeinverfügung finden Sie in Kürze hier >>>

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