Bayreuth - Im Kampf für besseren Datenschutz sollen Verbraucherschutzverbände in Deutschland nach Experten-Einschätzung gestärkt werden. Bei Datenschutz-Verletzungen bräuchten sie eine bessere Klagemöglichkeit, erklärte der Jurist Martin Schmidt-Kessel im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. "Vereinfacht gesagt: Ein Verbraucherschutzverband muss gegen Betreiber von sozialen Netzwerken auf Unterlassung klagen können - und zwar in Deutschland." Schmidt-Kessel ist Direktor der Forschungsstelle für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth. Vertreter der Innen- und Justizministerien wollten gestern in Brüssel über die Regelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene diskutieren. Nach derzeitiger Rechtslage innerhalb der EU sind die zuständigen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte jeweils an dem Ort, an dem ein Unternehmen seine für die Daten verantwortliche Person sitzen hat. Das könne innerhalb des EU-Binnenraums Irland genauso gut sein wie Zypern.