Hof/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 die geltende Erbschaftsteuer und damit die Steuerbefreiung beim Vererben von Betrieben in Teilen als verfassungswidrig gekippt. Noch gibt es nur ein Thesenpapier und kaum Konkretes. Unternehmerverbände äußern ihre Sorgen, dass künftig mehr Firmenerben höhere Steuern zahlen müssen und dies Betriebe in ihrer Existenz bedrohen könnte.