Hof - Der Lebensmitteleinzelhandel setzt die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen, heißt es in einer Mitteilung. Bei mehr als der Hälfte der Stichproben waren fehlende, falsche oder verwirrende Angaben festzustellen. Im Interesse bewusster Kaufentscheidungen fordern die Verbraucherzentralen klare gesetzliche Vorgaben für die Kennzeichnung. In den vergangenen Monaten hatten die Verbraucherzentralen in 93 Geschäften die Grundpreisauszeichnung von insgesamt 3225 Lebensmitteln überprüft, darunter Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen.