Oberfranken - Online-Einzelhändler müssen sich auf gravierende Rechtsänderungen einstellen: Wenn am 13. Juni die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in deutsches Recht erfolgt, wird zum ersten Mal ein EU-weit einheitliches Recht für Online- und Versandhandel geschaffen. Darauf weisen die Industrie- und Handelskammern (IHK) hin. "Das ist ein großer Fortschritt für international tätige Händler, die sich nur noch mit einem Recht und nicht mehr mit 28 einzelstaatlichen Rechten befassen müssen", erklärt Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht und Steuern bei der IHK zu Coburg.