Der Besitzer des Freizeitparkes war vor fast einem Monat vom Richter des Amtsgerichtes in Kitzingen verwarnt worden und musste eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen. Zudem wurde eine Geldstrafe auf Bewährung angeordnet. Die muss der 34-Jährige nur zahlen, falls er wieder echte Grabsteine ohne Zustimmung der Angehörigen aufstellt. «Das ist uns zu wenig», so der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Das Landgericht Würzburg muss nun einen Termin für eine erneute Hauptverhandlung bestimmen.