Wie viele Menschen dürfen sich treffen? Im öffentlichen Raum, in der Gastronomie und bei privaten Feiern sind Treffen auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen be-schränkt.
Wann kann man ins Wirtshaus gehen? Zumindest bis 23 Uhr dürfen die Wirtshäuser öffnen. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist laut Allgemeinverfügung in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt, ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von Speisen oder nichtalkoholischen Getränken "to go".
Bis wann gibt es andernorts Alkohol? Ebenfalls bis 23 Uhr. Danach ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste in der Zeit ab 23 und bis 6 Uhr untersagt.
Wo darf man draußen Alkohol trinken? Sicherlich im Wald oder auf einer einsamen Wiese. Aber: Der Konsum von Alkohol ist auf vom Landratsamt festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.
Hat das Landratsamt schon stark frequentierte öffentliche Flächen im Landkreis festgelegt? Noch nicht. Laut Landratsamts-Sprecherin Anke Rieß-Fähnrich hat die Behörde bei den Städten und Gemeinden nachgefragt, wo nach deren Ansicht derartige Flächen sind. Am heutigen Dienstag soll es konkretere Informationen geben. M. Bäu.