Wunsiedel Die Corona-Ampel zeigt "dunkelgelb"

Der Landkreis Wunsiedel ist kurz unterhalb der 50er-Marke. Allerdings sinkt die Zahl der aktuell Infizierten leicht.

 
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Wunsiedel - Mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 48,2 liegt der Landkreis Wunsiedel knapp unterhalb der 50er-Marke und daher noch im "gelben Bereich" der Corona-Ampel. Am Dienstag hat das Landratsamt vier Neuinfizierte gemeldet. Allerdings sind mehrere Menschen wieder genesen, sodass die Zahl der aktuell mit Corona Infizierten von 49 am Montag auf 45 gesunken ist.

Auch wenn ein steigender Inzidenzwert bei sinkenden Fallzahlen paradox erscheinen mag, steckt eine Logik dahinter. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist ein statistischer Wert über das Infektionsgeschehen in der zurückliegenden Woche. Sie berechnet sich wie folgt: Alle Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage werden addiert. Diese Summe wird mit 100 000 multipliziert und dieses Ergebnis durch die Einwohnerzahl des Landkreises subtrahiert.

Derzeit gelten laut der bayerischen Corona-Ampel im Landkreis folgende Regeln:

Wo herrscht Maskenpflicht? Sie besteht auf vom Landratsamt festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungsflächen wie in Fahrstühlen öffentlicher Gebäude, auf Begegnungsflächen in Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Gleiches gilt für die Begegnungsflächen an Arbeitsstätten oder wenn am Arbeitsplatz der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

In weiterführenden Schulen müssen die Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe Masken tragen. Maskenpflicht gilt zudem am Platz bei Tagungen sowie in Kinos und für die Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

Wie viele Menschen dürfen sich treffen? Im öffentlichen Raum, in der Gastronomie und bei privaten Feiern sind Treffen auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen be-schränkt.

Wann kann man ins Wirtshaus gehen? Zumindest bis 23 Uhr dürfen die Wirtshäuser öffnen. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist laut Allgemeinverfügung in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt, ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von Speisen oder nichtalkoholischen Getränken "to go".

Bis wann gibt es andernorts Alkohol? Ebenfalls bis 23 Uhr. Danach ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste in der Zeit ab 23 und bis 6 Uhr untersagt.

Wo darf man draußen Alkohol trinken? Sicherlich im Wald oder auf einer einsamen Wiese. Aber: Der Konsum von Alkohol ist auf vom Landratsamt festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.

Hat das Landratsamt schon stark frequentierte öffentliche Flächen im Landkreis festgelegt? Noch nicht. Laut Landratsamts-Sprecherin Anke Rieß-Fähnrich hat die Behörde bei den Städten und Gemeinden nachgefragt, wo nach deren Ansicht derartige Flächen sind. Am heutigen Dienstag soll es konkretere Informationen geben. M. Bäu.

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