Ein Urlaubsflirt endet vor dem Schöffengericht. Das verurteilt einen ehemaligen Fremdenführer zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro.
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Wunsiedel- Am Anfang war alles eitel Sonnenschein, damals vor nahezu zehn Jahren. Eine alleinstehende Frau aus dem Landkreis Wunsiedel hatte während ihres Türkei-Urlaubs einen etwa 20 Jahre jüngeren Türken kennengelernt.