Landrat Dr. Karl Döhler sieht gerade in der Stimmung der Bevölkerung des Landkreises, die sich seit Jahren gegen die Aufmärsche der rechten Szene in Wunsiedel stark macht, einen deutlichen Beweis, dass mit solchen Veranstaltungen der öffentliche Friede gestört werde.
"Für die Bürgerinnen und Bürger ist es in einem toleranten Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass mit solchen Veranstaltungsmeldungen versucht wird, die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Heß-Gedenkkundgebungen zu unterlaufen", schreibt das Wunsiedler Landratsamt in seiner Begründung für das Verbot der rechtsextremen Veranstaltung.