Bad Alexandersbad - Einen Rollerfahrer haben Polizeibeamte am Samstag kontrolliert. Zumindest laut Betriebserlaubnis sollte es sich bei dem Zweirad um ein Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h handeln. Beim Nachfahren stellten die Beamten jedoch eine Geschwindigkeit von 45 km/h fest. Den hierfür erforderlichen Führerschein der Klasse M besitzt der 52-jährige Fahrer nicht. Damit war seine Weiterfahrt beendet. Zudem stellten die Beamten den Roller sicher.