Wunsiedel - Das war ein Schuss in den Ofen für einen 45 Jahre alten Landwirt aus einem kleinen Ort im Landkreis Wunsiedel. Nicht nur, dass er für einen kranken Jungbullen, den er an einen Metzger verkauft hat, kein Geld bekommen hat. Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz flatterte dem Mann auch noch ein Strafbefehl über 3600 Euro ins Haus. Völlig zu Unrecht, wie der Landwirt auf der Anklagebank fand. Er hatte Einspruch erhoben, und so wurde jetzt der Handel vom Sommer vergangenen Jahres noch einmal vor Gericht aufgerollt.