Wunsiedel Schlüpfrige SMS führen auf die Anklagebank

Herbert Scharf
Mit einer dreisten Masche geben sich Betrüger als Inkasso-Unternehmen aus. Per SMS setzen sie Betroffene unter Druck. Erhält man eine solche SMS, sollte man nicht einfach zahlen. Foto: Jens Schierenbeck

Nachbarschaftliches Verhältnis einmal anders: Ein Mann stellt seiner Vermieterin nach. Er muss sich vor Gericht verantworten.

 
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Wunsiedel - Den Begriff des "guten nachbarschaftlichen Verhältnisses" hatte ein Mann aus dem Landkreis Wunsiedel wohl etwas zu weit ausgelegt. Monatelang hatte er seine Vermieterin mit SMS und Whats-App-Nachrichten mit intimem Inhalt bombardiert. Jetzt sitzt der Mann wegen exhibitionistischer Handlungen auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht Wunsiedel.

Nicht nur, dass er die Frau, verheiratet, zwei Kinder, zum Essen einlud, er fragte sie im Garten auch noch unverblümt nach einem Schäferstündchen mit ihm. Darüberhinaus fotografierte er sie mehrmals, als sie leicht bekleidet im Garten arbeitete.

Vor Gericht kann der Staatsanwalt gar nicht alle Nachrichten verlesen, so viele sind es. "Ich umarme dich" und "Ich liege noch im Bett" waren noch die harmlosesten, die er an die Frau schickte. Auf die Frage, ob er denn mit der Frau ein Verhältnis hatte, schwieg der Angeklagte. Wobei im Lauf der Verhandlung klar wird, dass hier Welten aufeinander prallen. Während der Mann, ein Flüchtling, aus einer Welt kommt, in der Frauen wenig gelten, kommt sie aus einem Land, in dem der christliche Glaube die eheliche Treue strikt verlangt.

Ihre Handynummer habe sie dem Mann nur wegen des Mietverhältnisses und damit zusammenhängenden Mitteilungen gegeben, sagt die Frau als Zeugin vor Gericht aus. Aus dem gleichen Grund habe sie ihn auch auf dem Handy nicht geblockt. Mehrfach aber habe sie ihm erklärt, dass sie verheiratet sei und da sicher nichts laufe. Er solle sie einfach in Ruhe lassen.

Inzwischen ist das Mietverhältnis ohnehin bald beendet. Denn die Familie hat dem Angeklagten wegen Eigenbedarfs gekündigt. In wenigen Monaten muss sich der Mann eine neue Behausung suchen. Inwieweit das und eine frühere Verbindung des Angeklagten mit einer anderen Frau in dem Streit eine Rolle spielten, wurde nicht vertieft.

Da die Nachrichten aber inzwischen alle gelöscht wurden, soll die frühere Freundin des Angeklagten, die zur Verhandlung nicht erschienen war, bei einem weiteren Termin noch als Zeugin vernommen werden. H.S.

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