Wunsiedel - Das Persönlichkeitsrecht, besonders das intime, ist vom Gesetzgeber ausdrücklich geschützt. So besagt der Paragraf 201 a des Strafgesetzbuches: "Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchst persönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchst persönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt oder die Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht."