Kirchenlamitz - Zahlreiche Bürger können unter bestimmten Umständen von der Stadt Geld zurück erhalten. Dabei handelt es sich um Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungsanlage oder um die Kostenerstattung von Grundstücksanschlüssen zur Wasserversorgungsanlage (Hausanschluss Wasser).