Hof - Mit einem überraschenden Freispruch mangels Beweisen hat ein Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hof geendet. Angeklagt war ein 23-jähriger lediger Mann aus Hof wegen falscher Verdächtigung. Strafrichter Martin Fuchs urteilte nach der Beweisaufnahme im Strafverfahren nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten. Staatsanwältin Anette Lauckner hatte für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je zehn Euro plädiert - also 1500 Euro, unter Einbeziehung eines vorangegangen Urteils in anderer Sache vom September 2015, geahndet mit einer Geldstrafe von 1200 Euro. Damit wäre der arbeitslose Angeklagte aufgrund der Höhe der Tagessätze - über 90 - vorbestraft. Angesicht der Diskrepanz der staatsanwaltlichen Forderung und dem Urteil ist mit einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht als höherer Instanz zu rechen.