Kulmbach - Der Besuch des Bierfestes am 6. August dieses Jahres kommt einen 19-jährigen Kulmbacher teuer zu stehen. Obwohl weder er noch sein Opfer sich an eine Auseinandersetzung morgens um 3.35 Uhr in der Grabenstraße erinnern konnten, verhängte Jugendrichter Christoph Berner am Ende eine Geldstrafe von 1200 Euro und eine Arbeitsauflage von 30 Arbeitsstunden. Der Grund: Es gab einen Zeugen, der zwar auch das Bierfest besucht hatte, der sich aber anders als der alkoholisierte Täter und sein ebenfalls alkoholisiertes Opfer ganz genau daran erinnern konnte, dass der Angeklagte ohne Vorwarnung einem 28-jährigen Kulmbacher einfach eine "ins Gesicht ballerte". Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Bayreuth, Roland Köhler, erklärte, dass der Angeklagte in jener Bierfestnacht unvermittelt und ohne Grund einfach mit der Faust zugeschlagen habe und dem 28-Jährigen blutende Verletzungen am Mund und im Gesicht beibrachte. Die Anklage lautete deshalb auf vorsätzlicher Körperverletzung.