Kulmbach Arbeitsgericht sieht keine Dringlichkeit
Von Ulrike Sommerer 25.04.2008 - 00:00 Uhr
Gekündigte Mitarbeiterin der Firma Raps nimmt Antrag auf einstweilige Verfügung und sofortige Wiedereinstellung zurück. Im Gegenzug soll die Hauptverhandlung in ihrem Fall bevorzugt behandelt werden.
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