Kulmbach Arbeitsgericht sieht keine Dringlichkeit

Von Ulrike Sommerer

Gekündigte Mitarbeiterin der Firma Raps nimmt Antrag auf einstweilige Verfügung und sofortige Wiedereinstellung zurück. Im Gegenzug soll die Hauptverhandlung in ihrem Fall bevorzugt behandelt werden.

 
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