Wunsiedel Juristische Ohrfeige für Verkehrsüberwacher

Rainer Maier
Wenn's an der Radarfalle blitzt, ist für Raser meist ein Bußgeld fällig. Es sei denn, die Verkehrsüberwachung begeht einen Formfehler und das Blitzerfoto darf nicht als Beweis verwertet werden. So wie im November 2016 in Bernstein. Das hat das Amtsgericht jetzt entschieden. Fotos: S. Engels / Adobe Stock, Rainer Maier Quelle: Unbekannt

Das Amtsgericht kippt einen Bußgeldbescheid der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Marktleuthen. Deren Beweiserhebung sei "eklatant rechtswidrig".

 
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