Kirchenlamitz Rudolf Herold wieder Ortssprecher

Willi Fischer
Bürgermeister Thomas Schwarz (rechts) gratulierte dem alten und neuen Ortssprecher Rudolf Herold zur Wahl. Foto: Willi Fischer

Er sitzt jetzt als Vertreter der Dörflaser im Stadtrat Kirchenlamitz. Der Ortsteil war bis 1978 selbstständig und wurde eingemeindet.

 
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Kirchenlamitz - Rudolf Herold ist neuer Ortssprecher für den Ortsteil Dörflas. Damit haben ihn die Wähler in seinem bisherigen Amt bestätigt.

Die Wahl fand in der Aula der Grund- und Mittelschule Kirchenlamitz statt, und zwar unter Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften. Voraussetzung für die Ortssprecher-Wahl war der Antrag eines Drittels der in der früheren selbstständigen Gemeinde Dörflas ansässigen Gemeindebürger. Diese Voraussetzung wurde erfüllt. Von den 81 Wahlberechtigten haben 67 den schriftlichen Antrag gestellt.

Dörflas bestand von 1818 bis zur Eingemeindung 1978 als selbstständige Gemeinde mit einem eigenen Bürgermeister. Neben dem Hauptort Dörflas gehörten dazu die Ortsteile Baumgarten, Entenloh, Fahrenbühl, Kirchenlamitz-Bahnhof, Mittelschieda, Neuenhammer, Oberschieda, Schnepfenmühle, Unterschieda und Wustung bei Schnepfenmühle.

Bürgermeister Thomas Schwarz, der mit dem Verwaltungsfachangestellten Klaus Ködel die Wahl leitete, freute sich über die zahlreiche Teilnahme der Dörflaser. An der Ortsversammlung nahmen 24 Wahlberechtigte teil. Der Bürgermeister bat um Wahlvorschläge für die Ortssprecherwahl. Aus den Reihen der Versammlung wurden Rudolf Herold und Rudolf Fuchs (Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Dörflas) vorgeschlagen. Rudolf Fuchs lehnte eine Kandidatur jedoch ab. Zur geheimen Wahl wurden die einzelnen Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Anschließend gab Bürgermeister Thomas Schwarz das Wahlergebnis bekannt. Demnach entfielen auf Rudolf Herold 21 Stimmen, eine Stimme erhielt Kai Maloszyk, zwei Stimmzettel waren ungültig.

Damit war der bisherige Ortssprecher Rudolf Herold erneut zum Ortssprecher gewählt worden. Das Amt des Ortssprechers stellt im bayerischen Kommunalrecht eine Besonderheit dar. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung kann der Ortssprecher an allen Sitzungen des Stadtrates mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Abstimmen darf er jedoch nicht.

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