Wunsiedel - Darauf weist das Landratsamt Wunsiedel hin. Dazu gehören der Antrag auf Anerkennung des Einsatzes des privaten Kraftfahrzeuges (grünes Formular), die Kostenabrechnung für die notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges (gelber Antrag) sowie der Antrag auf Erstattung der Fahrkosten auf dem Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln (orangefarbener Bogen). Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen für Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, keine Zahlungen mehr geleistet werden, teilt das Landratsamt mit. Die Antragsteller werden gebeten, die Anträge vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Auch müssen sie von der Schule bestätigt werden. red