So kleine Welpen wie die auf dem Foto brauchen noch keine Steuermarke, doch Hundehalter müssen für Waldi, Bello und Co – wenn diese älter als vier Monate sind – auch heuer wieder in der Stadt Hof Hundesteuer zahlen. Für jeden Hund beträgt diese 75 Euro, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung oder -befreiung vorliegt, teilt die Stadt Hof mit. Der Betrag wird grundsätzlich am 15. März eines jeden Jahres fällig, ohne dass ein neuer Bescheid erteilt wird. Bei allen Hundehaltern, die am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, wird die Steuer termingerecht eingezogen. Alle anderen Hundehalter werden gebeten, den Betrag rechtzeitig an die Stadtkasse zu überweisen. Wenn jemand bisher vergessen hat, seinen vierbeinigen Liebling bei der Stadt Hof anzumelden, so kann dies bei den Mitarbeitern der Stadtkämmerei im Rathaus, Klosterstraße 3, Zimmer 224, nachgeholt werden. Telefonische Auskünfte und weitere Informationen zur Hundesteuer gibt es unter der Rufnummer 09281/815-323. Foto: dpa