Hof - 41 Mal soll ein Berufskraftfahrer die Unterlagen, die seine Zeiten am Steuer belegen, gefälscht haben - das hat ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Sein Chef war ebenfalls angeklagt. Das Vergehen laut Anklage: Fälschung beweiserheblicher Daten. Die Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Deswegen standen der Geschäftsführer einer hiesigen Spedition und sein angestellter Berufskraftfahrer vor dem Amtsgericht Hof. Von August 2013 bis Februar 2014 sollen die Fälschungen geschehen sein. Nach zwei Verhandlungstagen standen noch 24 Fälle an; der Rest fiel nicht ins Gewicht. Eingestellt wurde auch das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Geschäftsführer: Ihm konnte keine Anstiftung zu den Vergehen nachgewiesen werden. Darin waren sich Strafrichterin Diana Fritsche, der Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft Hof, Dietmar Burger, und Rechtsanwalt Karl Häring aus Hof als Verteidiger einig. Der bisher unbescholtene Berufskraftfahrer wurde dagegen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro, also 6750 Euro, verurteilt. 2650 Euro mehr hatte der Ankläger gefordert. Dem Berufskraftfahrer wurde nachgewiesen, dass er beweiserhebliche Daten so benutzt hat, dass die entsprechenden Urkunden unecht oder verfälscht wurden.