Hof - Das Amtsgericht Hof erteilte gegen den Geschäftsführer des Hofer Flughafens und leitenden Wirtschaftsförderer der Stadt Hof einen Strafbefehl. Angaben des Gerichts zufolge muss Weidner wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr 90 Tagessätze zahlen. Über die Höhe der Sätze machte das Gericht keine Angaben. Zudem muss er sich mit einem dreimonatigen Fahrverbot abfinden. Dieser Strafbefehl ist rechtskräftig. Da Weidner nicht mehr als 90 Tagessätze zahlen muss, gilt er als nicht vorbestraft.