Hof Gericht weist Klage gegen Umgehung ab

Thomas Schuberth-Roth
Bis zu 16 000 Fahrzeuge werktäglich - so belegen es Verkehrszählungen - fahren durch Oberkotzau. Sollte die Umgehung kommen, prognostiziert ein Gutachten, werde jedes zweite Auto und nahezu 70 Prozent des Schwerlastverkehrs die Ortsmitte nicht mehr passieren. Foto: Jochen Bake

Das Baurecht für das umstrittene Projekt in Oberkotzau bleibt. Der Baubeginn ist aber nicht zu terminieren. Die Kläger können noch in Berufung gehen.

 
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Bayreuth/Oberkotzau - Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken für den Bau der Ortsumgehung Ober-kotzau-Fattigau bestätigt und die Klagen dagegen abgewiesen. Damit ist ein - zumindest vorläufiger - Schlussstrich unter das in der Marktgemeinde Oberkotzau höchst umstrittene Straßenprojekt gezogen worden. Vorläufig deshalb, weil den Klägern noch die Möglichkeit bleibt, gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München Berufung einzulegen.

Der Oberkotzauer Bürgermeister Stefan Breuer stellte auf Frankenpost-Anfrage zufrieden fest, man sei wieder einen kleinen Schritt weiter gekommen. Allerdings sei der Weg noch weit, weil er mit einer Berufung rechne.

Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts kam nach der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag (wir berichteten) zu der Überzeugung, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 23. Juli 2014 durch die Regierung von Oberfranken rechtmäßig ist und die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt werden. Das Gericht weist in einer Mitteilung aber ausdrücklich darauf hin, dass eine in der mündlichen Verhandlung gemachte Zusage an einen Landwirt aufrechterhalten wird.

Bekanntlich tauchte am Freitag ein alle überraschendes und zunächst scheinbar unlösbares Problem auf: Ein Landwirt stellte fest, dass er, sollte die Trasse gebaut werden, seine Mutterkuhherde nicht mehr auf die Weideflächen führen könne. Die Staatsstraße mit einer Kuhherde zu überqueren sei schlicht unmöglich, seine Existenz dadurch bedroht. Die Kuh vom Eis brachte nach einer kurzen Unterbrechung ein Vorschlag, den die Vertreterin der Regierung von Oberfranken im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt vortrug: Man werde entweder Ersatzflächen diesseits der Straße für den Landwirt beschaffen, oder, falls dies nicht klappt, im Zuge der Baumaßnahme einen Durchlass für den Viehtrieb schaffen: drei Meter breit, 2,50 Meter hoch, knapp 260 000 Euro teuer. Noch im Gerichtssaal hatte der Landwirt diese Alternative aber abgelehnt.

Laut Gericht ist die Planrechtfertigung für das Vorhaben gegeben, da die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten von Oberkotzau und Fattigau bei hohem Schwerlastverkehrsaufkommen weit über dem Durchschnitt der Belastung für bayerische Staatsstraßen liege. Ein Ausbau der bestehenden Trasse hätte die Planungsziele nicht erreicht. Hier stützt sich das Gericht auf die Erläuterungen des Gutachters, der am Freitag die Verkehrsuntersuchungen von 2010 und 2013 nochmals eingehend erläuterte. Bezogen auf das Jahr 2025 folgt das Gericht der Auffassung des Gutachters, dass durch die geplante Trasse im Westen von Oberkotzau vorbei eine weitaus größere Entlastung zu erwarten sei, als dies beim Bau einer Osttrasse der Fall wäre. Für das Gericht waren die Ausführungen des Gutachters dazu "überzeugend". So sei die Trassenwahl nicht zu beanstanden. Die von den Klägern ins Feld geführte Ostumgehung habe sich der Planfeststellungsbehörde "nicht aufdrängen müssen".

Auch im Hinblick auf die Berücksichtigung privater Belange ist laut Gericht die Abwägungsentscheidung nicht zu beanstanden. Die Zuwegungen zu den landwirtschaftlichen Grundstücken seien gesichert, die schalltechnischen Berechnungen hielten die entsprechenden Grenzwerte ein. Auch naturschutzrechtliche Vorschriften sieht das Gericht nicht verletzt.

Kläger warten auf das Urteil

Klägervertreter Assessor Lars Kummetz aus Hof wartet nun gemeinsam mit den acht Klägern - Bund Naturschutz, Naturheilverein Oberkotzau sowie weitere sechs Privatpersonen - auf die schriftlichen Entscheidungsgründe. "Erst wenn uns das Urteil in Schriftform vorliegt, werden wir überlegen, ob wir dagegen in Berufung gehen", sagte er gestern auf Frankenpost -Anfrage.

Bis die schriftliche Begründung des Urteils der ersten Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vorliegt, können einige Monate ins Land gehen. Eine Frist dazu gibt es nicht. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beantragt werden.

Vor diesem Hintergrund ist ein möglicher Baubeginn für die Ortsumgehung Oberkotzau-Fattigau noch nicht zu terminieren. tsr

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