Bayreuth/Oberkotzau - Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken für den Bau der Ortsumgehung Ober-kotzau-Fattigau bestätigt und die Klagen dagegen abgewiesen. Damit ist ein - zumindest vorläufiger - Schlussstrich unter das in der Marktgemeinde Oberkotzau höchst umstrittene Straßenprojekt gezogen worden. Vorläufig deshalb, weil den Klägern noch die Möglichkeit bleibt, gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München Berufung einzulegen.