Hof - Nun hat das Land Bayern diese Vorhalteverpflichtung widerrufen und auch andere Behandlungen wieder erlaubt - unter der Auflage, bei steigenden Corona-Zahlen binnen kurzer Zeit wieder in den Notfall-Betrieb zurückkehren zu können. Damit können nun auch Patienten, deren "elektive" (planbare) Operation abgesagt werden mussten, wieder behandelt werden. Geschäftsführer Dr. Holger Otto sagte, es sei für den Versorgungsauftrag des Klinikums eine zentrale Notwendigkeit gewesen, dass die staatliche Vorhaltepflicht außer Kraft gesetzt werde. Somit stehen nun nahezu alle medizinischen Versorgungsbereiche im gewohnten Umfang der Bevölkerung wieder zu Verfügung.