Abfälle aus privaten Haushalten, also alles, was der Besitzer nicht mehr braucht und loswerden will, müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also der Stadt Hof beziehungsweise dem Abfallzweckverband, überlassen werden. Ausnahmen gelten für nicht gemischte, nicht gefährliche Abfälle wie Altkleider oder Eisenschrott, wenn sie durch eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Solche Sammlungen müssen aber vorher der Stadt Hof angezeigt und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nachgewiesen werden, heißt es in einer Mitteilung am Montag.