Länderspiegel Corona-Ampel in Kulmbach schaltet auf dunkelrot

Testsets mit Abstrichstäbchen liegen in einem Testzentrum für Corona-Verdachtsfälle. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Im Landkreis Kulmbach zeigt am Dienstag die Corona-Ampel ein tiefes Dunkelrot. An einem einzigen Tag sind 43 neu bestätigte Infektionsfälle hinzugekommen, berichtet das Landratsamt.

 
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Damit fallen von den aktiv Infizierten 111 Fälle in die vergangenen sieben Tage. "Der aktuelle 7-Tage-Inzidenz-Wert pro 100 000 Einwohner für den Landkreis Kulmbach beträgt demnach 155,1", heißt es in der Meldung, die das Landratsamt am Dienstag gegen 17.30 Uhr versendet hat. Und noch einen weiteren Rekord gilt es zu vermelden: Die vielen Infektionsfälle lösen (siehe auch nebenstehenden Bericht auf dieser Seite) eine riesige Anzahl von Quarantäneanordnungen aus. Dienstag, Stand 16.30 Uhr, befanden sich einschließlich der aktuell infizierten Personen sich 1001 Landkreisbürgerinnen und -bürger in Quarantäne.

Die Gesamtzahl der nachgewiesenen Covid-19-Infektionen im Landkreis Kulmbach beträgt damit seit Ausbruch der Pandemie zum Berichtszeitpunkt 462. Von diesen Fällen gelten inzwischen 340 wieder als genesen. Elf Menschen sind bislang aus dem Landkreis an oder mit Covid-19 gestorben. Alle 111 Fälle der aktiv Infizierten fallen in die vergangenen sieben Tage. Diese Frist ist entscheidend für die Berechnung des Inzidenzwertes.

Im Klinikum Kulmbach werden derzeit drei Patienten stationär betreut, keiner davon intensiv. Zwei der stationär betreuten Patienten haben ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises, heißt es aus dem Kulmbacher Landratsamt.

Die Leitung der Koordinierungsgruppe-Corona am Landratsamt Kulmbach teilt mit, dass mit dem Überschreiten des Inzidenzwerts von 100 bezogen auf 100 000 Einwohner die Bayerische Corona-Ampel auf "dunkelrot" springt. Ab dem Tag nach der erstmaligen Nennung des Landkreises Kulmbach auf der Verkündungsplattform des Bayerischen Gesundheitsministeriums (stmgp.bayern.de) gelten weitere Beschränkungen. Darunter fällt unter anderem eine weitgehende Maskenpflicht. Nur maximal fünf Personen oder zwei Hausstände dürfen sich zu Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum treffen. Es gilt eine Sperrstunde von 21 Uhr an. mbu

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