Kulmbach - Wenn heute landauf, landab der "Tag des Bieres" gefeiert wird, dann ist das auch eine Würdigung des Deutschen Reinheitsgebotes. Diese lebensmittelrechtliche Verordnung bezieht sich auf das Jahr 1516 und besagt, dass zum Bierbrauen nur Wasser, Malz und Hopfen verwendet werden dürfen. Später kam die Hefe dazu. Diese Fakten sind allgemein geläufig, nicht nur Biertrinkern, und die deutschen Brauereien rühren dafür ununterbrochen die Werbetrommel. So weit, so gut.