Kulmbach Ein Betrug ist nicht nachzuweisen
Von Werner Reißaus 15.10.2014 - 00:00 Uhr
Die Pflegedienstleiterin, die zu viel Geld bei den Kassen abgerechnet haben soll, bleibt eine unbescholtene Bürgerin. Das Gericht urteilt: Im Zweifel für die Angeklagte.
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