Kulmbach Ein Betrug ist nicht nachzuweisen

Von Werner Reißaus
 Quelle: Unbekannt

Die Pflegedienstleiterin, die zu viel Geld bei den Kassen abgerechnet haben soll, bleibt eine unbescholtene Bürgerin. Das Gericht urteilt: Im Zweifel für die Angeklagte.

 
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