Kulmbach Gewerkschaft rät zum Check

Bescherung zum Jahresende: Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf ein Weihnachtsgeld, wenn der Chef den anderen Mitarbeitern im Betrieb ein solches zahlt. Darauf weist die Gewerkschaft NGG hin. Quelle: Unbekannt

Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Das empfiehlt NGG-Geschäftsführer Michael Grundl.

 
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