Kulmbach Griff in die Kasse kurz vorm Burn-out

Stephan Herbert Fuchs
Griff in die Kasse kurz vorm Burn-out Quelle: Unbekannt

Weil eine Verkäuferin ihren Arbeitgeber um 3600 Euro erleichtert hat, muss sie sich vor Gericht verantworten. Gerade noch kommt sie mit einer Bewährungsstrafe davon.

 
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Kulmbach - Der Griff in die Ladenkasse hätte eine Verkäuferin aus Kulmbach beinahe ins Gefängnis gebracht. Über 3600 Euro hatte die Frau auf diese Weise ihrem Arbeitgeber entwendet. Weil die Frau völlig überfordert war, sich allein gelassen fühlte und in einer psychischen Ausnahmesituation befand, kam die 39-Jährige noch einmal mit einer Bewährungsstrafe in Höhe von zehn Monaten davon. Sie muss außerdem 1000 Euro an die Aktion "Keine Macht den Drogen" überweisen und den entstandenen Schaden, soweit noch nicht geschehen, wieder gut machen.

Nicht erst vor Gericht, auch schon während der laufenden Ermittlungen hatte die Frau ihre Taten in vollem Umfang eingestanden. Ihr Arbeitgeber habe sie völlig allein gelassen, sie habe von Montag bis Samstag täglich zehn Stunden arbeiten müssen und habe dann nicht einmal die Überstunden bezahlt bekommen. Sie sei damals in ein tiefes Loch gefallen, ihr Privatleben sei völlig auf der Strecke geblieben und dann habe sie auch noch zu spielen begonnen. "Sie hat mir schon ein wenig leidgetan", gab sogar der ermittelnde Polizist in seiner Zeugenaussage vor Gericht zu. Trotzdem war der Frau die Sache furchtbar peinlich. "Ich schäme mich dafür", sagte sie. Sie sei kurz vor dem Burn-out gestanden.

Das Problem der Angeklagten war es, dass sie nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Schon mehrere Male wurde sie vor allem wegen verschiedener Drogengeschichten zu Geld- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt, zuletzt 2016 vom Landgericht in Coburg wegen Drogenbesitzes in 163 Fällen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft sowie zur Unterbringung in einer Drogenklinik. Nachdem sie dort als clean entlassen wurde, setzte das Gericht den Strafrest zur Bewährung aus. Genau in dieser Bewährungszeit kam es jetzt zu den Diebstählen aus der Ladenkasse.

Doch selbst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, in deren Anklage zuvor noch von gewerbsmäßigem Handeln die Rede war, beantragte die letztlich auch verhängte Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die Angeklagte habe nicht aus Geldnot, sondern aus Überforderung gehandelt. Trotzdem dürfe man nicht den relativ hohen Gesamtschaden und das gewisse Ausmaß an krimineller Energie außer Acht lassen, das die Angeklagte an den Tag gelegt hatte. Eine Bewährungsstrafe sei jetzt die letzte Chance, so die Anklagevertreterin.

Verteidiger Werner Brandl wollte dagegen eine etwas geringere Strafe erreichen, weil die Tat eine klare Auswirkung der hohen psychischen Belastung seiner Mandantin gewesen sei. Darüber hinaus gab der Verteidiger zu bedenken, dass ein Monatslohn sowie das Geld für alle geleisteten Überstunden, die Rede ist von mindestens 100, einbehalten wurde. Der Schaden sei damit bereits beglichen, so die Verteidigung.

Richterin Sieglinde Lettmann blieb trotz der offenen Bewährung bei einer erneuten Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Neben der Geldauflage von 1000 Euro muss ihr die Angeklagte nachweisen, dass der entstandene Schaden tatsächlich als beglichen gilt. Der Frau wird außerdem auch weiterhin ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Sie muss vier Jahre lang jeden Wohnsitzwechsel melden und die Kosten der Verhandlung tragen.

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