Doch damit nicht genug: Dem Angeklagten versetzte er einen Fausthieb ins Gesicht, sodass dieser zu Boden ging. Doch selbst in dieser Situation ließ der ehemalige Security-Mitarbeiter nicht von ihm ab und traktierte ihn weiter, sodass es bei seinem Opfer zu den geschilderten Frakturen im Gesicht kam. Auch einen anderen Gast attackierte er.
Ungeschoren kam er aber nicht davon: Auch er ging zu Boden und wurde sowohl vom Bräutigam als auch von dessen Angetrauter ins Gesicht getreten - was beide vor Gericht einräumten. Verfahrensgegenständlich waren allerdings all diese Handlungen nicht.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Schwägerin der Braut, die den Provokateur nach Hause fahren wollte. Die 36-jährige Hauswirtschafterin war im Begriff, in ihren Wagen einzusteigen, als sie der Angeklagte verletzt haben soll. Angeblich hat er sie zwischen Autotür und Rahmen eingeklemmt und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sodass sie mit dem Hinterkopf auf einen Bordstein aufschlug.
Diesen Vorwurf wies der Angeklagte mit den Worten zurück: "Sie lügt." Dessen Verteidiger Alexander Schmidtgall betonte, sein Mandant habe die Frau nicht geschlagen, sondern sei selbst Opfer von Schlägen geworden auf der Hochzeitsfeier im Gemeindehaus Marktschorgast. Dort weilten Teilnehmer aus dem rechten Spektrum. Weil ihm die Gäste suspekt vorkamen, habe er sich hauptsächlich nur mit einem Ehepaar ausgetauscht. Der Mann des Pärchens war später dann aber auch in die Auseinandersetzung involviert und kühlte seinen Frust unter anderem daran, dass er einen geparkten BMW beschädigte.
Aufgrund der widersprechenden Angaben erhärtete sich der Tatvorwurf gegen den angeklagten Berufskraftfahrer nicht. Die "hanebüchenen, unglaubwürdigen Aussagen" veranlassten Staatsanwältin Janina Leinhäupl dazu, auf Freispruch zu plädieren. Hier gelte der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten." Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall unterstützte diesen Antrag. Er meinte, einige der Zeugen gehörten auf die Anklagebank, nicht aber sein Mandant. Der sei nicht Täter, sondern Opfer.
Richterin Sieglinde Tettmann sprach den Beschuldigten nach langwieriger Verhandlung schließlich frei.