Wer rechtswidrig elektronische Geräte beim Führen eines Fahrzeugs benutzt, dem drohen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung erhöht sich die Strafe auf 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ein Handy-Verstoß mit gleichzeitiger Sachbeschädigung kostet 200 Euro, es gibt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Radfahrer werden mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Das teilt der ADAC mit.
Nach Auskunft des Automobilclubs sind die Strafen für Handy-Sünder mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2017 verschärft worden. Seitdem ist nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr verboten, sondern sämtliche andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen dürfen vom Fahrer nicht verwendet werden. Auch auf dem Display nach der Uhrzeit schauen ist verboten.
Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen - also neben Smartphones auch für Tablets, E-Books, Navigationsgeräte oder Diktiergeräte. Alle Geräte dürfen während der Fahrt nur benutzt werden, wenn sie dabei nicht in der Hand gehalten werden, sondern sich in einer Halterung befinden. Aber auch dann sei Vorsicht geboten, warnt der ADAC. Der Fahrer dürfe nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.
Nur wenn das Kraftfahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, dürfen die Geräte wieder in die Hand genommen werden.