Über eine Querverbindung zu einem anderen Konsumenten, der gerade aufgeflogen war, sei man zum Angeklagten gelangt, sagte der ermittelnde Polizeibeamte von der Kripo in Bayreuth. Nach dem Hinweis habe man mehrere Wochen lang seine Chat-Verläufe überwacht, eine Postbeschlagnahme und eine Telefonüberwachung durchgeführt, bis eindeutig bewiesen war, dass der Angeklagte sowohl konsumiert, als auch abgibt. Der Zugriff inklusive Wohnungsdurchsuchung erfolgte dann am 23. Januar dieses Jahres.
Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Geldauflage von 2500 Euro beantragte Staatsanwältin Anja Lettenbauer. Verteidiger Johannes Driendl aus Bayreuth plädierte auf ein Jahr und zwei Monate und eine entsprechend niedrigere Auflage. Sein Mandant habe sich redlich bemüht, um von den Drogen wegzukommen, bereue seine Taten und habe von der Szene "die Schnauze voll", sagte Johannes Driendl.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Nicole Allstadt entschied auf ein Jahr und fünf Monate und auf 1500 Euro Geldauflage. Die Bewährung sei aufgrund der günstigen Sozialprognose möglich. Sie ergebe sich daraus, dass der junge Mann familiär integriert ist, einer Arbeit nachgeht und keine Vorstrafe hat. Künftig sollte der Angeklagte aber auf jeden Fall die Finger von den Drogen lassen, ermahnte ihn die Richterin. Andernfalls könne die Bewährung auch widerrufen werden und der 24-jährige müsste ins Gefängnis.