Kulmbach Mit unbezahlter Ware aus dem Baumarkt

Von Gerd Emich
Mit unbezahlter Ware aus dem Baumarkt Quelle: Unbekannt

Teuer zu stehen kommt eine Stadtsteinacherin der Besuch im Kulmbacher "Obi". Für eine gestohlene Blumenampel muss sie jetzt mehr als einen Monatslohn opfern.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kulmbach - "Für so viel Geld hätte ich einen ganzen Blumenladen leerkaufen können", wird sich eine Angeklagte nach ihrem Prozess am Amtsgericht wohl gedacht haben. Dort musste sie sich wegen eines Diebstahls verantworten, und das nicht zum ersten Mal.

Im Mai hatte die 53-Jährige am späten Vormittag zusammen mit ihrer Tochter dem Kulmbacher "Obi" einen Besuch abgestattet. Von ihrer langen Einkaufsliste konnte die Angestellte allerdings nur einen einzigen Posten abarbeiten. Die Tochter wollte nämlich möglichst schnell wieder nach Hause, weil es ihr gesundheitlich nicht gut ging. So verließ die Stadtsteinacherin bereits nach kurzer Zeit wieder den Markt mit einem Einkaufswagen, der schwer mit Rindenmulch bepackt war.

"Auf dem Außengelände habe ich dann noch Blumenampeln gesehen und wollte eine davon mitnehmen", erzählte die wegen Diebstahls Angeklagte am Freitag bei Gericht. Sie suchte sich ein schönes Exemplar aus, wollte nach eigenen Angaben zuerst die bereits bezahlte Ware im Wagen verstauen und dann wieder zur Kasse zurückgehen, um den Rest zu begleichen.

Ganz geheuer war der 53-Jährigen aber diese Reihenfolge nicht: "Ich habe mich schon gefragt, ob das nicht gefährlich ist. Das Auto stand nicht mehr direkt vor der Tür, meine Tochter war bereits zur Tankstelle auf dem Gelände des Obi gefahren und hatte sich dort in die Schlange gestellt." Inzwischen war auch schon ein Ladendetektiv auf die Szene aufmerksam geworden.

Für den 58-jährigen Bayreuther musste aufgrund seiner Berufserfahrung das Geschehen wie ein geplanter Diebstahl aussehen. "Die Kundin hat alles in das Fahrzeug eingeladen, auch die nicht bezahlte Blumenampel. Dann hat sie den Einkaufswagen weggebracht", berichtete der Detektiv. Als die Angeklagte anschließend zum Wagen zurückging, wo die Tochter bereits abfahrbereit hinterm Steuer saß, sprach er die Frau an, zeigte seinen Ausweis und beschuldigte sie des Diebstahls.

Die Stadtsteinacherin erklärte zwar wortreich ihr Verhalten auf dem Parkplatz, so richtig schlüssig klang das aber nicht. Sie behauptete, ihr Geldbeutel sei noch im Wagen gewesen und sie habe das Preisschild der Blumenampel bereits abgelöst gehabt. Das reiche aus, um sie an der Kasse bezahlen zu können. "Ich verdiene gut und habe es nicht nötig, etwas zu stehlen", beteuerte die 53-Jährige.

Die "Fangprämie" über 50 Euro hat die Stadtsteinacherin allerdings nach dem Vorfall an den Detektiv bezahlt, obwohl sie sich keiner Schuld bewusst war. "Ich dachte, das müsste ich auf jeden Fall machen, und war auch etwas durcheinander, weil es meiner Tochter nicht gut ging", begründete sie diesen Widerspruch.

Nach Ansicht ihres Verteidigers, Rechtsanwalt Ralph Pittroff, hat der Detektiv möglicherweise etwas voreilig gehandelt. Er hätte besser abwarten sollen, ob die Frau noch einmal zum Bezahlen an die Kasse geht. Objektiv habe das Ganze zwar nach einem Diebstahl ausgesehen, seine Mandantin habe das aber nicht so eingeschätzt.

Richterin Sieglinde Tettmann hatte aber auch gewisse Zweifel, ob die Angeklagte ihr mit ihrer Version reinen Wein einschenke wollte. Immerhin ist die 53-Jährige bereits wegen eines Diebstahls im "Kaufland" vorbestraft, damals soll ihre Tochter sogar bei der Straftat mitgeholfen haben.

Als mögliche Zeugin, dass ihre Mutter noch einmal zur Kasse wollte, wäre damit auch die junge Frau nicht unbedingt glaubwürdig gewesen und hätte sich möglicherweise mit falschen Aussagen selbst ans Messer geliefert.

Eine Verurteilung hielt Richterin Tettmann aber dann doch nicht für nötig, sie richtete für eine Einstellung des Verfahrens aber eine hohe Hürde auf: die Zahlung von 1800 Euro, einer stolzen Summe für Diebesgut im Wert von knapp 15 Euro.

Nachdem die Vertreterin der Anklagebehörde diesem Weg zustimmte, versprach die Stadtsteinacherin, das Geld bis Ende Oktober aufzutreiben, und konnte sich dann sogar ehrlich darüber freuen, dass das Kulmbacher Tierheim die 1800 Euro bekommen soll.

Ich verdiene gut und habe es nicht nötig, etwas zu stehlen.

Die Angeklagte


Bilder