Bayreuth/Kulmbach Profit aus Drogendeals blieb in der Stammkneipe

Manfred Scherer
Profit aus Drogendeals blieb in der Stammkneipe Quelle: Unbekannt

Obwohl ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach Rauschgift an Minderjährige verkauft hat, bekommt er ein mildes Urteil. Allerdings muss er an Vater Staat zahlen.

 
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Bayreuth/Kulmbach - Eine Dealer bringt eine 14-Jährige an die Nadel, irgendwann stirbt sie an einer Heroin-Überdosis. Das könnte der Extremfall des Straftatbestands der "Abgabe von Drohen an Minderjährige" sein: Da drohen zwei bis zehn Jahre Haft. Ganz so extrem war der Fall eines Dealers aus dem Landkreis Kulmbach nicht, auch nicht seine Strafe.

Der 31-Jährige musste sich am Montag vor der Strafkammer des Landgerichts dennoch einem gewichtigen Vorwurf stellen: Handel mit Marihuana in erheblichen Mengen, insgesamt fast ein Kilo. Und: Einen Großteil des Rauschgifts soll er laut der Anklage von Staatsanwalt Eik Launert an vier junge Leute verkauft haben, die alle unter 18 waren. Die jüngste 15. Die Kripo kam dem nicht vorbestraften Angeklagten, wie es oft der Fall ist, durch Ermittlungen in der Rauschgiftszene auf die Spur. Jemand hatte Drogen bei sich, verriet jemanden, der ihm das Rauschgift besorgt hatte und der wiederum nannte seinen Lieferanten: den 31-Jährigen. Die Ermittler schalteten eine Telefonüberwachung, schickten zivile Einsatzkräfte los, die den Verdächtigen in seinem Heimatort observierten.

Die Telefongespräche des Mannes deuteten darauf hin: Da kauft jemand Rauschgift an und vertickt es weiter. Und die Zivilbeamten beobachten, wie der 31-Jährige kurz nach einem verdächtigen Telefonat unweit seiner Stammkneipe in ein Auto. Der Wagen gehörte einem Mann aus Münchberg, der für die Drogenfahnder ein alter Bekannter war. Und noch ein anderer war beteiligt: der beste Kumpel des 31-Jährigen hatte Prokura für den Drogenbunker, den der Angeklagte in einem Garten in der Nähe eines Bahnhofs angelegt hatte. Dorthin kamen die Abnehmer, zahlten zehn Euro für das Gramm Marihuana, das in Metallkassetten versteckt war. Ende Januar machte die Kripo dem Treiben ein Ende, der 31-jährige kam in Untersuchungshaft, vier Wochen später auch sein Lieferant.

Während der Lieferant zum Schöffengericht angeklagt wurde, ging die Anklage gegen den 31-Jährigen zum Landgericht. Der Lieferant bekam beim Schöffengericht zwei Jahre und vier Monate Haft.

Und der 31-Jährige? Auf den Rat seines Verteidigers Tobias Liebau legte er ein volles Geständnis ab und schonte sich nicht: Ja, er habe mit dem Rauschgifthandel Profit machen wollen: Für acht Euro Einkaufspreis pro Gramm kaufte er in neun Fällen jeweils 100 Gramm bei dem Münchberger. Bei zehn Euro Verkaufspreis an die Abnehmer macht das theoretisch zwei Euro Gewinn pro Gramm. Jedoch, so deutete der Angeklagte auch an: Der Profit zerrann ihm unter den Händen.

Der Kriminalhauptkommissar, der gegen ihn ermittelte, berichtete, der Angeklagte habe sein Geld in seiner Stammkneipe auf den Kopf gehauen - 500 Euro Zeche an seinem Geburtstag beispielsweise. Und der Ermittler bestätigte auch: Alle vier Jugendlichen und Heranwachsenden, die bei dem Angeklagten kauften, waren schon vorher in der Drogenszene "aktiv".

Neun Mal Handel mit nicht geringer Menge: Mindeststrafe ein Jahr. Neun Mal Abgabe an Minderjährige: Mindeststrafe zwei Jahre. Da käme eine unangemessen hohe Strafe raus, meinten alle beteiligten Juristen im Gerichtssaal. Jedoch bietet das Gesetz ein Schlupfloch - es heißt minder schwerer Fall. Alle Fälle wertete Eik Launert so und kam bei der Gesamtstrafe, die nicht summiert wird, auf drei Jahre.

Verteidiger Liebau orientierte sich an der Strafe, die der Lieferant bekommen hatte, und plädierte auf zwei Jahre und vier Monate.

Die Strafkammer unter Vorsitz von Bernhard Heim erkannte auf zweieinhalb Jahre. Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort: "So einen Scheiß mache ich nie wieder." Er akzeptierte das Urteil. Und damit erkannte er auch das an: Der Staat wird ihm 8000 Euro Profit aus den Drogengeschäften abknöpfen. Das Gericht gewährte ihm dafür einen "Nachlass" von 100 Gramm, die sich anderweitig in Rausch auflösten: Der Angeklagte, zwar nicht süchtig wie andere Drogenkriminelle, genehmigte sich doch ab und an einen Joint und gab im Umfeld seiner Stammkneipe gerne mal einen aus.

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